Seit dem 01. Juli 2014 können Arbeitnehmer und freiwillig gesetzlich Versicherte mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie mindestens 45 Beitragsjahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Doch anders als bei der Mütterrente müssen Senioren selbst aktiv werden, um von der abschlagsfreien Rente zu profitieren!