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01.09.2014
AWFG_Berlin / Pixabay.com
01.09.2014
Familie
Pflege
Haushaltsnahe Dienstleistungen im Pflegeheim steuerlich begünstigt
Haushaltsnahe Dienstleistungen können auch von Patienten eines Alten- oder Pflegeheims steuerlich geltend gemacht werden. Vor allem, wenn sie im Heim einen eigenen Haushalt führen, ist dies unproblematisch.