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12.07.2014
Upps, da war er ab: ein Bauer im Emsland hat versehentlich Bäume gefällt (Symbolfoto)
derRenner@Pixabay.com
12.07.2014
Sparten
OLG Oldenburg
Private Haftpflichtversicherung muss für versehentlich gefällte Bäume zahlen
Muss die private Haftpflichtversicherung dafür aufkommen, wenn man versehentlich die Bäume auf einem fremden Grundstück fällt? Das Oberlandesgericht in Oldenburg hat jetzt entschieden: ja, in diesem Fall muss der Versicherer den Schaden ersetzen.