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20.06.2014

Bei Flugreisen kommen gelegentlich Koffer abhanden. Haften muss die Fluggesellschaft für solche Fälle.Bei Flugreisen kommen gelegentlich Koffer abhanden. Haften muss die Fluggesellschaft für solche Fälle.JamesDeMers@Pixabay.com
20.06.2014
Urlaub und Freizeit

UrteilFluggesellschaft haftet für verlorengegangene Gegenstände Mitreisender

Wenn einer eine Reise tut – dann kann er was verlieren. Flugpassagiere müssen gelegentlich die Erfahrung machen, dass Gepäckstücke abhanden kommen oder auf einem ganz anderen Teil der Welt landen als am geplanten Urlaubsort. Besonders bitter ist das, wenn im Reisekoffer auch Gegenstände von anderen Personen verstaut waren.

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