Wer freiwillig Beiträge zur gesetzlichen Rente entrichtet, hat bis zum 31. März 2014 noch die Möglichkeit, rückwirkend für das Jahr 2013 Beiträge nachzuzahlen. Diese Frist muss eingehalten werden, um für den entsprechenden Zeitraum Rentenanwartschaften aufzubauen und Wartezeiten zu erfüllen.