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10.03.2014
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10.03.2014
Haus und Wohnen
Urteil
Schlüsselverlierer muss erst nach Austausch der Schließanlage zahlen
Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) hat entschieden: Verliert ein Mieter seinen Ersatzschlüssel, können Wohnungsbesitzer nur dann die Kosten für den Austausch der Schließanlage geltend machen, wenn diese tatsächlich komplett ausgetauscht wurde.