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27.09.2013
Wer am Arbeitsplatz privat telefoniert, verliert seinen gesetzlichen Unfallschutz
tpsdave@pixabay.com (Ausschnitt)
27.09.2013
Gewerbe
Urteil
Ein Anruf am Arbeitsplatz - und der gesetzliche Unfallschutz ist futsch!
Während privater Telefonate am Arbeitsplatz sind Beschäftigte nicht gesetzlich unfallversichert. Darauf hat das hessische Landessozialgericht Darmstadt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil bestanden (AZ: L 3 U 33/13).