Wenn ein Arbeitnehmer seine betriebsbedingte Kündigung erhält, dann hat er bis zum Ende der Kündigungsfrist einen Beschäftigungsanspruch. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hessen in einem aktuellen Urteil. Es ist nicht rechtens, den entlassenen Mitarbeiter gegen seinen Willen sofort freizustellen.