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13.09.2013

tpsdave@pixabay.com
13.09.2013
Gewerbe

UrteilKündigungsfrist ist verbindlich

Wenn ein Arbeitnehmer seine betriebsbedingte Kündigung erhält, dann hat er bis zum Ende der Kündigungsfrist einen Beschäftigungsanspruch. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hessen in einem aktuellen Urteil. Es ist nicht rechtens, den entlassenen Mitarbeiter gegen seinen Willen sofort freizustellen.

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