Der Ausparkenden hat in der Regel schuld, wenn er beim Verlassen einer Parklücke am Straßenrand einen Unfall verursacht. Kommt es beim Ausparken eines am Straßenrand abgestellten Fahrzeugs zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, ist in der Regel der Ausparkende schuld. Wer vom Fahrbahnrand anfährt, hat dafür Sorge zu tragen, dass die anderen Verkehrsteilnehmer beim Einordnen in den Fahrzeugstrom nicht gefährdet werden.