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22.08.2013

22.08.2013
Aktuelles

Verstoß gegen ArbeitspflichtAufforderung zum Krankfeiern bringt Filialleiter die fristlose Kündigung

Ein Filialleiter der seine Mitarbeiter auffordert sich krank schreiben zu lassen, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Ein Filialleiter einer Bank hatte seine Mitarbeiter zum "Krankfeiern" aufgefordert, obwohl diese gar nicht arbeitsunfähig waren und bekam die Quittung dafür.

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