Eine Helmpflicht für Radfahrer gibt es in Deutschland bisher nicht. Trotzdem sollten Radler auf den Schutz nicht verzichten. Verletzt sich ein Radfahrer bei einem Zusammenstoß am Kopf, muss er sich eine Mitschuld anrechnen lassen, sofern ein Helm die Schwere der Verletzung gemildert hätte. Dies entschied das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein in einem aktuellen Rechtsstreit.