Werden Kinder, die bei den Eltern im Rahmen der privaten Krankenversicherung (PKV)mitversichert sind, volljährig, können die Verträge für das Kind jederzeit gekündigt werden. Dazu bedarf es keines Nachweises einer vorliegenden Anschlussversicherung. Das hat das Oberlandesgericht Köln klargestellt (Az. 20 U 218/12).