Ein Restaurantbesuch soll etwas ganz Besonderes sein. Wenn dann der Service mies ist, das Essen versalzen oder sich sogar ein Haar in der Suppe befindet, dann ist das sehr ärgerlich. Aber wann kann ein Gast die Bezahlung des Essens verweigern oder sogar Schadensersatz verlangen? Die Stiftung Warentest hat in einer Pressemeldung entsprechende Gerichtsurteile gesammelt. Nicht immer entscheiden die Richter zugunsten eines Gastes, wenn er in einem Restaurant Ärger mit dem Personal oder der Küche ...