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23.01.2012

23.01.2012
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GKV/PKVEinkommensausfall bei Arbeitsunfähigkeit absichern!

Wird man aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig, so zahlt zunächst der Arbeitgeber weiterhin Lohn. Allerdings nur eine gewisse Zeit lang: Diese sogenannte Karenzzeit endet im Allgemeinen nach 42 Tagen. Doch nach dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Leistungen vom Arbeitgeber.

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