Der Freund zieht in eine neue Wohnung, man will ihm zur Hand gehen und schon ist es passiert: dem fleißigen Umzugshelfer geht etwas zu Bruch. Wenn die Haftpflichtversicherung nicht ausdrücklich sogenannte Gefälligkeitsschäden einschließt, bleibt der Freund möglicherweise auf dem Schaden sitzen.