Wenn ein Finanzberater Wertpapiere mit einer falsch berechneten Rendite vermittelt, so muss er für mögliche Schäden haften. So hat in einem aktuellen Grundsatzurteil der Bundesgerichtshof entschieden. Anleger können sich freuen: In einer bisher umstrittenen Frage wird endlich Rechtsklarheit zugunsten der Kunden geschaffen (Urteilsspruch vom 17. Februar 2011, Aktenzeichen: III ZR 144/10).