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27.01.2011

27.01.2011
Sparten

Hartz IVKeine besondere Härte

Auch für 2011 erheben einige gesetzliche Krankenkassen Zusatzbeiträge. Wem das nicht passt, darf seiner alten Kasse kündigen und zu einer anderen wechseln. Dies gilt auch für Bezieher von Sozialleistungen. Entscheiden sie sich gegen einen Wechsel, müssen sie den Zusatzbeitrag meist selbst zahlen. Dies bestätigt ein Urteil des Sozialgerichts Freiburg.

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