Hartz IV-Empfänger, die privat krankenversichert, können nun aufatmen: Das Bundessozialgericht Kassel verpflichtete die Jobcenter zur Übernahme der vollen Basistarifbeiträge. Bisher blieben Hilfsbedürftige auf einem Teil der Beitragszahlungen sitzen, doch das könnte sich nun ändern.