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22.01.2011

22.01.2011
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VerweisbarkeitBerufsunfähigkeit ja, Rente nein?

Verheerender Unfall oder Krankheit, Beruf nicht mehr ausführbar – ein Glück, dass es die Berufsunfähigkeitsversicherung gibt. Aber auch wenn der Versicherer die Berufsunfähigkeit eines Kunden anerkannt hat, kann er zu einem späteren Zeitpunkt nach erneuter Prüfung des Falls die Leistungen einstellen. Maßgeblich ist hierbei die bisherige Lebensstellung des Versicherten.

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