Wenn man nach Ärger mit dem Versicherer zu einem anderen Anbieter wechseln will, könnte der den Versicherungsschutz verweigern. Denn beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) existiert eine Art schwarze Liste über auffällige Kunden, mithilfe derer Versicherungsbetrug aufgedeckt und dem vorgebeugt werden soll.