Im Grunde ist es ganz einfach: Eltern können unter Vorlage der Geburtsurkunde für das eigene Kind einen Antrag auf Kindergeld stellen. Doch wie sieht es für Stiefkinder aus? Was ist, wenn das Kind volljährig wird? Hier sind die wichtigsten Regeln, um auch im Jahr 2011 alle Ansprüche geltend zu machen.