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03.12.2010

03.12.2010
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Räum- und StreupflichtNicht aufs Glatteis

Wenn die Straßen mit Schnee bedeckt sind, ist die jeweilige Kommune für die Räumung der Fahrbahn zuständig. Was die Gehwege angeht, stehen dagegen die Haus- und Grundstückseigentümer in der Pflicht, den Schnee zu räumen und dafür zu sorgen, dass niemand ausrutschen und sich verletzen kann. Andernfalls müssen sie für die entstandenen Schäden haften. W

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