Arbeitgeber sind laut Gesetz verpflichtet, sich zu betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Aspekten beraten zu lassen. Ab dem kommenden Jahr wird die Betreuung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit neu geregelt – und zwar Kraft der Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).