Dürfen Sozialleistungen gekürzt werden, wenn ein Hartz IV-„Aufstocker“ in eine betriebliche Altersvorsorge (baV) einzahlt? Mit dieser Frage hat sich das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel vergangene Woche beschäftigt und kam zu dem Schluss, dass nur unter bestimmten Umständen Zahlungen zur bAV nicht auf die Sozialleistungen angerechnet werden dürfen.