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19.11.2010

19.11.2010
Markt

Allgemeines GleichbehandlungsgesetzWenn ein Mitarbeiter wegen Diskriminierung klagt, ...

Fühlt sich ein Mitarbeiter oder Stellenbewerber beispielsweise aufgrund seiner ethnischen Herkunft, seines Geschlechts oder seiner Weltanschauung benachteiligt, kann er rechtlich dagegen vorgehen und sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen. Doch ist ein Arbeitgeber nicht in jedem Fall gegen (unberechtigte) Forderungen wegen Diskriminierung geschützt. Sogenannte AGG-Versicherungen wollen dahingehend Sicherheit geben.

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