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15.10.2010

15.10.2010
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BewusstseinsstörungWegen Ohnmacht ohne Leistung

Erleidet man am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin einen Unfall, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Handelt es sich aber nicht um einen Arbeits- oder Wegeunfall, kann man sich mit einer privaten Unfallversicherung finanziell absichern. Doch nicht alles, was gemeinhin als Unfall gesehen wird, verpflichtet den Versicherer zur Leistung.

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