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04.10.2010

04.10.2010
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Rutschiges HerbstlaubKehren oder zahlen

Die Verkehrssicherheit muss jederzeit gewahrt sein. Das gilt auch für Gehwege. Wenn im Herbst die Blätter von den Bäumen fallen und das Laub auf dem Boden rutschig wird, muss die Kehrpflicht beachtet werden. Stürzt ein Fußgänger und verletzt sich, kann der Räumpflichtige zur Verantwortung gezogen werden.

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