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20.08.2010
20.08.2010
Markt
Schützende Karenzzeit
Samstag bei Mietzahlungen kein Werktag
In den meisten Wohnraummietverträgen ist die Mietzahlungsfrist „bis zum dritten Werktag“ angegeben. Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zählt aber der Samstag nicht zu dieser Karenzzeit.