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19.08.2010

19.08.2010
Markt

Verletzte AnschnallpflichtKeine Mitschuld, obwohl nicht angeschnallt?

Auch wenn es sich nur um eine kurze Strecke handelt, wer beim Autofahren nicht ordnungsgemäß angeschnallt ist, riskiert seinen Versicherungsschutz. Unter bestimmten Umständen trägt aber ein nicht angegurteter Fahrer keine Mithaftung, wenn er den Unfall nicht selbst verschuldet hat. So wurde in einem konkreten Streitfall vom Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden. Die Versicherung des Unfallverursachers muss voll zahlen.

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