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23.06.2010
23.06.2010
Sparten
Urteil
Deckenlifter ist ein Hilfsmittel
Das Bundessozialgericht entschied, dass Deckenlifte technische Hilfsmittel sind. Diese werden von der zuständigen Pflegekasse besser gefördert als "Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds".