Am 01. Januar 1995 wurde die Krankenversicherungskarte (KVK) als Nachfolger des „Krankenscheins“ eingeführt, die dem Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung sowie der Abrechnung mit den Leistungserbringern dient. Eine Ablösung durch die elektronische Gesundheitskarte (eGK), einer Prozessor-Chipkarte, war ab dem 01. Januar 2005 geplant, wurde aber bisher nicht durchgeführt. Vielen Versicherten ist dabei unklar warum, diese Neuerung ...