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17.06.2010

17.06.2010
Markt

Recht im InternetWiderrufsfrist bei Onlineauktionen

3, 2, 1, ... - Wer bei einer Onlineauktion einen Artikel ersteigert hat, kann den Vertrag in der Regel wieder rückgängig machen. Voraussetzung: Der Verkäufer ist ein gewerbsmäßiger Händler und der Ersteigerer Verbraucher. Bislang hatte man nach Erhalt der Ware einen Monat Zeit, das Geschäft zu widerrufen. Doch seit dem 11. Juni 2010 beträgt diese Frist nur noch zwei Wochen.

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