Falls einem mal etwas passiert und der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, würde das einen kompletten Verdienstausfall bedeuten. Da der Staat nur eine geringe Erwerbsminderungsrente für die ab 1961 Geborenen zahlt, sollte die Existenz durch eine BU-Versicherung abgesichert sein. Nur muss im Ernstfall unverzüglich die Versicherung informiert werden.