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08.06.2010

08.06.2010
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HausratversicherungWas tun bei Raub im Ausland?

Für die Verluste, die durch einen Taschendiebstahl entstehen, kommt die Hausratversicherung nicht auf. Handelt es sich allerdings um einen Raubüberfall, der dadurch gekennzeichnet ist, dass der Täter entweder Gewalt angedroht hat oder gewalttätig geworden ist, dann steht die Hausratversicherung in der Pflicht, für den Schaden aufzukommen.

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