Ein verbreiteter Trugschluss: Wer endlich in die wohlverdiente Rente kommt, kann sich zurücklehnen und Krankenversicherungsschutz zu günstigen Tarifen seiner gesetzlichen Versicherung genießen. Falsch; jeder muss überlegen, ob und inwiefern eine gesetzliche oder private Krankenversicherung zuständig ist. Auch eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse kann in Frage kommen.