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23.12.2009
23.12.2009
Sparten
Urteil
Deckenlifter ist ein Hilfsmittel
Das Bundessozialgericht entschied, dass Deckenlifte technische Hilfsmittel sind. Diese werden von der zuständigen Pflegekasse besser gefördert als "Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds".