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02.12.2009
02.12.2009
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Einbruch
Stehlgutliste nicht vergessen
Nach einem Einbruch gilt es, trotz allem Ärger einen kühlen Kopf zu bewahren. Polizei und Versicherung muss eine sogenannte "Stehlgutliste" vorgelegt werden - sonst riskiert man seinen Versicherungsschutz.