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16.10.2009
16.10.2009
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Urteile
Kaskoschutz trotz abgenutzter Reifen
Nicht in jedem Fall sind Versicherungen berechtigt, Leistungen wegen abgenutzter Hinterreifen zu verweigern. Entscheidend ist vor allem, ob die abgefahrenen Reifen für den Unfall ursächlich waren.