Artikel zum Thema: Webportal

25.01.2017

Online-Reiseportale dürfen Kunden nicht einfach Versicherung unterjubeln

Online-Reiseportale dürfen Kunden nicht einfach Versicherung unterjubeln

Wer im Internet eine Reise buchte, musste bisher aufpassen: Auf das falsche Kästchen geklickt und schon hatten sich die angeblichen Kosten deutlich erhöht. Dass diese Praxis unzulässig ist, bestätigte nun der Bundesgerichtshof (BGH) in höchster Instanz. Ein Online-Reiseanbieter darf demnach seinen Kunden keine Reiseversicherung unterjubeln, sondern muss die Zusatzkosten transparent ausweisen.» weiterlesen