Artikel zum Thema: Tagegeld

23.11.2020

Tagegeld: Versicherer muss auch für Zeit der Krankengymnastik zahlen

Tagegeld: Versicherer muss auch für Zeit der Krankengymnastik zahlen

Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil die Rechte von Kundinnen und Kunden einer privaten Unfallversicherung gestärkt. Ist ein Tagegeld vereinbart, so endet der „Abschluss der Behandlung“ nicht mit dem letzten Arztbesuch, wenn der Mediziner im Anschluss Krankengymnastik oder eine andere Maßnahme verschreibt. Die Zeit dieser Therapien müsse auch berücksichtigt werden (Urteil vom 04. November 2020, IV ZR 19/19).» weiterlesen