Artikel zum Thema: Probearbeit

22.08.2018

Urteil

Gesetzliche Unfallversicherung greift auch bei Probearbeit

Auch wenn potentielle Arbeitnehmer zur Probe arbeiten und noch keinen Arbeitsvertrag unterzeichnet haben, sind sie über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Das hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt mit einem aktuellen Urteil betont. Es gibt aber einen kleinen Wermutstropfen: Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Und damit kommt erneut die private Unfallversicherung ins Spiel.» weiterlesen