Artikel zum Thema: Krankenschein

22.08.2013

Verstoß gegen Arbeitspflicht

Aufforderung zum Krankfeiern bringt Filialleiter die fristlose Kündigung

Ein Filialleiter der seine Mitarbeiter auffordert sich krank schreiben zu lassen, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Ein Filialleiter einer Bank hatte seine Mitarbeiter zum "Krankfeiern" aufgefordert, obwohl diese gar nicht arbeitsunfähig waren und bekam die Quittung dafür.» weiterlesen