Artikel zum Thema: Kostenerstattungsverfahren
02.12.2013
Jeder gesetzlich Krankenversicherte kennt es, wenn auch nicht dem Namen nach – das Sachleistungsprinzip. Dabei handelt es sich um nichts anderes als die Abrechnungsmethode der gesetzlichen Krankenkasse mit den behandelnden Ärzten, die eine Krankenkassenzulassung haben. Der Patient zeigt seine Chipkarte beim Arzt vor. Der Arzt erhält eine nach einem gesetzlichen Leistungskatalog festgelegte Bezahlung für seine Dienstleistung.» weiterlesen