Wer eine Kasko-Versicherung abschließt, der muss sich drauf verlassen können, dass er vollumfänglich Schutz genießt. Doch was, wenn der Versicherungskunde vor einem Unfall noch gar nicht seine erste Prämie gezahlt hat, muss dann auch die Versicherung für Schäden am eigenen Auto aufkommen? Mit dieser Frage musste sich das Oberlandesgericht Stuttgart beschäftigen – und fällte ein Urteil, das viele Autofahrer aufatmen lassen dürfte. I ...