Artikel zum Thema: Betriebsgenossenschaft

27.05.2019

Dienstreise: Duschunfall wird nicht von gesetzlicher Unfallversicherung erstattet

Dienstreise: Duschunfall wird nicht von gesetzlicher Unfallversicherung erstattet

Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichtes Thüringen zeigt erneut die engen Grenzen der gesetzlichen Unfallversicherung. Demnach liegt kein Arbeitsunfall vor, wenn man auf einer Dienstreise beim Duschen im Hotel ausrutscht und eine schwere Verletzung erleidet. Grund ist der fehlende Bezug zur Arbeit (Urteil vom 20.12.2018, L 1 U 491/18).» weiterlesen