Artikel zum Thema: Attest

12.05.2017

Urteil Bundessozialgericht

Krankenkasse: Anrecht auf Krankengeld ausnahmsweise auch bei verspäteter Krankschreibung

Krankenkasse: Anrecht auf Krankengeld ausnahmsweise auch bei verspäteter Krankschreibung

Das Bundessozialgericht hat am Donnerstag mit einem aktuellen Urteil die Rechte von Kassenpatienten gestärkt. Sucht ein Patient rechtzeitig den Arzt auf, um sich krankschreiben zu lassen, darf die Kasse das Krankengeld nicht streichen, wenn der Arzt den Krankenschein verspätet ausstellt. Denn Kassenpatienten sollen nicht für den Fehler des Arztes bestraft werden.» weiterlesen