Artikel zum Thema: Attest
12.05.2017
Das Bundessozialgericht hat am Donnerstag mit einem aktuellen Urteil die Rechte von Kassenpatienten gestärkt. Sucht ein Patient rechtzeitig den Arzt auf, um sich krankschreiben zu lassen, darf die Kasse das Krankengeld nicht streichen, wenn der Arzt den Krankenschein verspätet ausstellt. Denn Kassenpatienten sollen nicht für den Fehler des Arztes bestraft werden.» weiterlesen