26.06.2013
Rubrik: Gewerbe

Versicherungsschutz

Richtig versichert in die Selbstständigkeit

Richtig versichert in die SelbstständigkeitFoto: Benjamin Thorn / Pixelio.de

Besonders junge Firmengründer vernachlässigen den eigenen Versicherungsschutz und den Schutz des Unternehmens. Dies geschieht zum einen dadurch, weil Selbstständige zum Beginn ihrer Tätigkeit nicht genau wissen was versichert werden soll und muss. Anderseits werden etwaige Einsparungen, scheinbar weniger wichtigen Absicherungen vorgezogen. Junge Gründer, die bei den Versicherungen an den falschen Stellen sparen, können schnell vor finanziellen und existenziellen Problemen stehen.

Private Risiken müssen mit Versicherungen abgedeckt sein

Die Selbstständigkeit bietet jungen Unternehmern zahlreiche Chancen, birgt gleichzeitig aber viele Risiken, die durch private Versicherungen abgedeckt werden müssen. Dies gilt vor allem, wenn die Zahl der Mitarbeiter begrenzt ist und die eigene Arbeitskraft zum Erreichen des Unternehmensziels benötigt wird. Auf diese privaten Versicherungen sollte ein junger Unternehmer in keinem Fall verzichten:

  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert den Unternehmer ab, falls er aufgrund von Krankheit seiner Tätigkeit nicht mehr nachkommen kann. Die Berufsunfähigkeit muss mindestens 50 Prozent betragen und muss von einem unabhängigen Arzt bestätigt werden.
  • Selbstständige haben die Möglichkeit eine private Krankenversicherung abzuschließen oder die gesetzliche Krankenversicherung zu einem anderen Tarif weiter bei zu behalten. Nach Aufnahme der Tätigkeit haben Selbstständige die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten zwischen privater und gesetzlicher Versicherung zu entscheiden.
  • In die gesetzliche Rentenversicherung können Selbstständige weiter den Beitrag entrichten. Eine private Absicherung für das Rentenalter ist in jedem Fall ratsam, um auch im Alter unabhängig den Lebensabend gestalten zu können.
  • Auch die Arbeitslosenversicherung kann weiterhin gezahlt werden. Diese Absicherung ist zwar wie die Zahlung der Rentenversicherung freiwillig, kann aber beim Scheitern des Unternehmens vor der Gefahr schützen, Arbeitslosengeld 2 zu beziehen.
  • Für Alleinunternehmer ohne Mitarbeiter kann das Krankenhaustagegeld eine wichtige Versicherung sein. Im Falle eines längeren Krankenhausaufenthalts können zumindest die eigenen Kosten gedeckt werden, da die Einkünfte ausbleiben. Betriebliche Versicherungen - Existenz des Unternehmens absichern

Selbstständige müssen mit verschiedenen Versicherungen betriebliche Risiken absichern. Je nachdem ob es sich um einen Produktions- oder Handwerksbetrieb handelt oder ob Dienstleistungen erbracht werden, unterscheiden sich auch die Versicherungen. Folgende Versicherungen sollte ein Selbstständiger in jedem Fall abschließen:

  • Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert Schäden ab die durch Mitarbeiter des Unternehmens oder durch die eigene Tätigkeit entstehen. Sie deckt Eigentums- und Personenschäden ab, die durch ausgeführte Arbeiten oder Dienstleistungen bedingt sind.
  • Eine Rechtsschutzversicherung sichert Selbstständige gegen rechtliche Konflikte ab und übernimmt im Falle eines Prozesses Kosten, die durch einen Anwalt oder das Gericht entstehen.
  • Schäden an der Einrichtung, Geräten, Maschinen oder Waren können mit einer Geschäftsinhaltsversicherung abgedeckt werden. Damit ist sichergestellt, dass die Produktion auch bei Schäden nicht stillsteht oder Dienstleistungen ausgeführt werden können.
  • Je nachdem wie hoch die Vermögenswerte des Unternehmens sind, können verschiedene Sachversicherungen das Inventar des Unternehmens schützen, die von der Geschäftsinhaltsversicherung nicht übernommen werden. Eine Beratung kann besonders Unternehmensgründern weiter helfen

Wer ein Unternehmen gründet, sollte sich über den benötigten geschäftlichen und privaten Versicherungsumfang genauestens informieren. Weiterführende Informationen zum Threma liefert etwa dieser Artikel.

Grundsätzlich gilt: Angebote von Versicherungen sollten immer genau verglichen und gründlich gelesen werden.

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