29.05.2013
Rubrik: Familie

Fiskus und Co.

Frist für Steuererklärung endet am 31. Mai

Steuererklärung für das Jahr 2012 schon eingereicht? Wenn nicht, dann wird es langsam Zeit! Bis zum 31. Mai 2013 müssen alle Erklärungen beim Finanzamt vorliegen. Säumige Bürger müssen mit Sanktionen rechnen. Mit einem formlosen Antrag können verspätete Steuerzahler um Aufschub der Frist bitten.

Nein, das Ausfüllen einer Steuererklärung ist kein leichtes Unterfangen. Selbst Experten geben zu, dass sie mitunter überfordert sind und nicht alle Fallstricke kennen. Da mag es kaum verwundern, wenn so mancher Bundesbürger seine Erklärung auf den letzten Drücker oder zu spät abgibt. Schließlich müssen auch alle Unterlagen des Jahres erst einmal zusammengesucht werden!

Bis Ende Mai will das Finanzamt alle Steuererklärungen vor sich liegen haben. Dies gilt zumindest, wenn kein Steuerberater beim Ausfüllen der Dokumente behilflich ist. Wer ein Steuerbüro beauftragt, kann sich bis Ende September Zeit lassen. Eile ist tatsächlich geboten, denn gerade bei der Lohnsteuererklärung machen die Ämter schnell von Verspätungszuschlägen Gebrauch.

Formloser Antrag ermöglicht spätere Abgabe

Säumige „Erklärer“ können um mehr Zeit für das Ausfüllen der Steuererklärung bitten. Ein formloser Antrag ist hierfür schriftlich beim zuständigen Finanzamt zu stellen. Wer jedoch Jahr für Jahr seine Erklärung zu spät einreicht, muss mit Aufforderungen zur Abgabe seitens des Amtes rechnen, auch wenn die Verlängerungsfrist noch gar nicht abgelaufen ist. Maximal wird die Abgabefrist bis Ende Februar 2014 verlängert.

Gründe für die Fristverlängerung müssen keine genannt werden, solang das Finanzamt nicht explizit danach fragt. Bei Unternehmen sind akzeptierte Erklärungen für eine spätere Abgabe etwa Software-Probleme, ein Umzug und fehlende Unterlagen. Gesundheitsprobleme werden gemeinhin nicht anerkannt, da auch ein Steuerberater die Erklärung hätte anfertigen können. Eine Garantie für die Verlängerung der Frist gibt es jedoch nicht – jedes Finanzamt kann nach eigenem Ermessen entscheiden.

Finanzamt schätzt Steuerlast bei fehlender Steuererklärung

Wird kein Antrag gestellt, fordert das Finanzamt zum Einreichen der Steuererklärung auf und setzt von sich aus eine Abgabefrist fest. Wenn der Betroffene nicht reagiert, stellt das Amt den Steuerbescheid anhand einer Schätzung aus. Danach hat man nochmals eine vierwöchige Einspruchsfrist.

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