28.05.2013
Rubrik: Vorsorge

Straßenverkehr

Führerschein checken - Fahren mit Anhänger

Fast jeder Autofahrer stand schon einmal vor dem Problem: Die zu transportierenden Lasten sind deutlich größer als das Volumen des Kofferraumes. Verfügt der Wagen über eine Anhängerkupplung heißt die Lösung in diesem Fall „Anhänger“.

Bau- und Möbelmärkte haben darauf reagiert: vielfach können Anhänger problemlos direkt vor Ort geliehen werden. Für den Autofahrer gilt es dabei aber einiges zu beachten, sowohl in Bezug auf den Führerschein aber auch in Hinblick auf Fahrzeug, Ladungssicherheit und Fahrverhalten. Die aktuelle Ausgabe des Ratgeber Fuhrpark von HDI widmet sich daher dem Thema „Anhänger“ und steht ab sofort zum kostenlosen Download bereit.

Noch vor der Wahl des Anhängers empfiehlt sich für den Fahrer ein Blick auf seinen Führerschein. Denn mit dem nach 1999 in der europaweit einheitlichen Klasse B erworbenen Führerschein dürfen nur Anhänger, die ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 750 Kg haben, bewegt werden. Das Gespann darf zudem insgesamt nicht schwerer sein als 3,5 Tonnen und das Zugfahrzeug muss schwerer sein als der Anhänger. Hat der Fahrer den Führerschein der Klasse 3 (neu: BE) vor 1999 erworbenen, darf er mit seinem Wagen grundsätzlich jeden Anhänger ziehen, so lange die Anhängelast des Zugfahrzeugs eingehalten wird. Das Zugfahrzeug darf dabei maximal 3,5 Tonnen schwer sein.

Passender Anhänger und Führerschein

Für Pkw stehen grundsätzlich zwei verschiedene Anhängertypen zur Auswahl: gebremste und ungebremste Modelle. Sollen große und schwere Lasten transportiert werden und dies über längere Strecken, sollte die Wahl auf einen gebremsten Anhänger fallen. Werden nur kurze Strecken mit tendenziell leichterem Transportgut zurückgelegt, reicht ein ungebremster Anhänger aus. Das geringe Gewicht des Anhängers und die fehlende Bremse legen es dabei nahe, sich mit mäßigem Tempo zu bewegen. Der Anhänger muss außerdem zum Zugfahrzeug passen. Zulässige Anhängelast und Stützlast sowohl für einen gebremsten als auch für einen ungebremsten Anhänger sind in der Zulassungsbescheinigung bzw. im Fahrzeugschein des PKW aufgeführt.

Ladungssicherheit und Fahrpraxis

Um die zu transportierenden Gegenstände sicher von A nach B zu bringen, gilt es den Anhänger richtig zu beladen. Schwere Lasten sollten über der Achse des Anhängers platziert werden. Außerdem sind die Lasten mit geeigneten Hilfsmitteln wie Zurrgurten zu sichern. Auch rutschhemmende Unterlagen oder Ladekeile sollten zur Hand sein. Soll leichtes Ladegut transportiert werden, kann dies auch mit einer Plane oder einem Netz gesichert werden. Die Gewichtsbeschränkungen sollten streng eingehalten werden. Denn bereits ein um wenige Kilo überladender Anhänger weist ein wesentlich schlechteres Fahr- und Bremsverhalten auf.

Das Fahren mit einem Anhänger erfordert erhöhte Aufmerksamkeit. So beschleunigt das Gespann langsamer, der Bremsweg verlängert sich und Kurvenfahrten werden zur Herausforderung. Plötzliche Lenkbewegungen und ein allzu zügiges Tempo können den Anhänger ins Schlingern bringen. Ein ruhiger Fahrstil mit angepasster Geschwindigkeit und ausreichendem Sicherheitsabstand beugt der Schlingergefahr vor. Gas gefühlvoll wegnehmen, nur mit leichten und keinesfalls mit hektischen Lenkradbewegungen gegensteuern.

Grundsätzlich gilt für PKW-Gespanne mit Anhänger außerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. In Ausnahmefällen kann für das Gespann auf Autobahnen und Kraftstraßen auch das Höchsttempo von 100 km/h erlaubt sein.

Weitere Nachrichten zu den Themen: Vorsorge  Ladungssicherung  Führerschein  Geschwindigkeit  Anhänger 
Keine Kommentare

Es sind noch keine Kommentare vorhanden.

Schreiben Sie den Ersten.