17.04.2013

Brandbeschleunigung

Privathaftpflichtversicherung - unverzichtbar in der Grillsaison

Privathaftpflichtversicherung - unverzichtbar in der GrillsaisonFoto: Rainer Sturm / pixelio.de

Endlich ist sie da, die warme Jahreszeit. Und mit ihr beginnt auch wieder die Grillsaison. Manchem Grillfreund kann es nicht schnell genug gehen und deshalb werden Brandbeschleuniger wie z. B. Benzin und Spiritus in das Grillfeuer gegossen.

Die dadurch entstehende Stichflamme ist für alle umstehenden Personen extrem gefährlich. Rund 4000 Grillunfälle verzeichnet die Deutsche Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV) jedes Jahr bundesweit, davon rund 500 mit besonders schweren Verbrennungen. In etwa dreiviertel der Fälle sind flüssige Brandbeschleuniger im Spiel.

„Wer als Grillbeteiligter die Verwendung von Spiritus nicht verhindert, haftet, wenn es zu einem Unfall kommt“, darauf weist Tobias E. Weissflog, Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten (BdV), hin.

Dabei ist es laut dem Oberlandesgericht Hamm (Az. 9 U 129/08) besonders wichtig, dass allein der Hinweis, man wolle die Brandbeschleunigung nicht, keinesfalls ausreichend ist. Den Worten müssen Taten folgen! Kurz: Man muss aktiv einschreiten, um die Gefahr abzuwenden. Bianca Boss, Pressereferentin beim BdV warnt jedoch: „Aber Vorsicht! Ein beherzter Schlag auf die Nase wirkt zwar, kann aber ebenfalls zur Haftung führen und außerdem die Grillfreundschaft erheblich belasten.“



Im Schadensfall haftet die Privathaftpflichtversicherung

Damit im Schadensfall keiner mit seinem Privatvermögen haften muss, ist eine Privathaftpflichtversicherung – unabhängig von der Grillsaison – unverzichtbar. Diese springt ein, falls jemand tatsächlich schuldhaft zu Schaden kommt. „Kann jedoch keinem der beteiligten Grillfreunde ein Verschulden an einem möglichen Personenschaden nachgewiesen werden, zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht.

Deshalb ist es sinnvoll, außerdem eine Berufsunfähigkeits- sowie Unfallversicherung zu besitzen“, erklärt Boss. In jedem Fall sollte mit ausreichender Vorsicht und ausschließlich mit gesetzlich zugelassenen Grillanzündern gebrutzelt werden. So kann jeder die Grillsaison ausgiebig genießen.

Keine Kommentare

Es sind noch keine Kommentare vorhanden.

Schreiben Sie den Ersten.